Videoingenieurin / Videoingenieur (m/w/d)
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<body> <h1>Videoingenieurin / Videoingenieur (m/w/d)</h1> <h2>Bundeskriminalamt, Wiesbaden</h2> <p> Videoingenieurin/Videoingenieur (m/w/d) Standort: Wiesbaden Arbeitszeit: Vollzeit/Teilzeit Bewerbungsfrist: 03.12.2020 Arbeitsbeginn: zum nächstmöglichen Zeitpunkt Vergütung: EG 12 TV EntgO (Bund) mit dem Ziel der Verbeamtung Unterstützen Sie uns als Videoingenieurin/Videoingenieur bei kriminalpolizeilichen Zentralstellenaufgaben in der Abteilung Operative Einsatz- und Ermittlungsunterstützung des Bundeskriminalamtes. Arbeiten Sie fahndungs- und ermittlungsbegleitend, im nationalen und internationalen Kontext, in einem unserer Phänomenbereiche. Es stehen mehrere Stellen zur Verfügung - machen auch Sie das Richtige und bewerben Sie sich jetzt! Ihre Aufgaben Konzeptionelle Erarbeitung, Betreuung und Weiterentwicklung von Videoauswerte/-analyselösungen Beratung im Hinblick auf die entwickelten und eingesetzten Produkte Fertigung von Berichtsentwürfen, Stellungnahmen, Problem- und Thesenpapieren Begleitung von Videoprojekten sowie technische Unterstützung bei der operativen Auswertung/Analyse Das bringen Sie mit Abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom [FH] oder Bachelor) der Optotechnik, Mediengestaltung (Bild, Video, Ton), Technischen Informatik/Computer Science oder ein vergleichbares abgeschlossenes technisches Hochschulstudium On Top Eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in einem entsprechenden Berufsbild ist wünschenswert Gute Kenntnisse in den Bereichen Videotechnik (z.B. CCTV-Rekorder) sowie Videoanalysetools und -methoden (z.B. ffmpeg- und opencv-Library) unter den gängigen Betriebssystemen (z.B. Windows, Linux) Gute Englischkenntnisse (Niveau B1 (GER)), ein Nachweis gemäß des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen ist wünschenswert Programmiererfahrungen (z.B. Java, Python, C++) und Projekterfahrungen sind wünschenswert Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung Hohes Maß an Kommunikations- und Teamfähigkeit, Eigeninitiative sowie Dienstleistungsorientierung Bundeskriminalamt - Ihr zukünftiger Arbeitgeber Wir als Zentralstelle der deutschen Polizei tragen zusammen mit den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder aktiv zur inneren Sicherheit Deutschlands bei. Wir führen Ermittlungsverfahren, schützen die Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes, arbeiten national und international eng mit anderen Sicherheitsbehörden zusammen, analysieren, forschen und entwickeln neue Techniken und Methoden zur Kriminalitätsbekämpfung im 21. Jahrhundert - und das in einem Team mit über 70 verschiedenen Berufsgruppen. Das bieten wir Ihnen Ein gutes Gefühl: sinnstiftender Job in einer oberen Bundesbehörde, krisensicher mit spannenden, vielseitigen und herausfordernden Aufgaben sowie einer ausgeprägten und offenen Teamkultur Work-Life-Balance: 30 Tage Urlaub, Überstundenausgleich, 24. und 31.12. arbeitsfrei, flexible Arbeitszeitgestaltung, Teilzeit in verschiedenen Modellen und die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten Immer up to date: umfassendes internes u. externes Aus- u. Fortbildungsangebot Vergütung: Entgeltgruppe 12 TV EntgO Bund (Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes), nach Erfüllen der entsprechenden Voraussetzungen Verbeamtung in Besoldungsgruppe A 12 BBesG (Bundesbesoldungsgesetz), BKA-Zulage Bewerben Sie sich jetzt - und kommen Sie in unser Team! Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung bis zum 03.12.2020 unter https://bewerbung.bka.de/?7&255 (Kennziffer BKA-2020-1078). Sollten Sie wegen einer Schwerbehinderung diese Möglichkeit nicht nutzen können, senden Sie uns Ihre Bewerbung einfach an: Bundeskriminalamt ZV 23- Tarifgewinnung 65173 Wiesbaden Weitere Infos zur Online-Bewerbung finden Sie unter Wissenswertes. Das Bundeskriminalamt fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und ist deshalb besonders an Bewerbungen von Frauen interessiert, um deren Anteil auch in Bereichen, in denen sie noch gering vertreten sind, zu steigern. Aus diesem Grund werden Bewerberinnen in diesem Auswahlverfahren bevorzugt berücksichtigt. Wissenswertes Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen mit interkulturellem Wissen und Fremdsprachenkenntnissen. Das Einverständnis zur Durchführung einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung gem. § 9 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) ist Voraussetzung für eine Bewerbung. Diese Sicherheitsüberprüfung darf nicht zum Ergebnis haben, dass ein Sicherheitsrisiko vorliegt, das der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit entgegensteht (§ 14 SÜG). Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber sind zu internen und externen Auswahlverfahren zuzulassen, es sei denn, dass sie für eine Verwendung auf Grund bestehender Ausbildungs- oder Prüfungsvoraussetzungen offensichtlich nicht geeignet erscheinen. Sie werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Von ihnen wird nur das Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt. Sie haben noch Fragen? Mehr Informationen finden Sie unter www.bka.de/karriere. Stellen Sie uns Ihre Fragen auf einer Berufsinformationsmesse (Übersicht unter www.bka.de/karrierekalender), kontaktieren Sie uns telefonisch unter: +49 (0)611-55 13516 oder per E-Mail ZV23-Tarifgewinnung@bka.bund.de. </p> </body>